Sie erhalten von uns die bestmögliche Aufklärung über Therapieangebot und welche individuell sinnvoll für wären. Aufgrund der Heilpraktikererlaubnis durch den Freistaat Sachsen, dürfen wir im Erstkontakt untersuchen und behandeln. Dafür dürfen wir auch innerhalb unserer Praxis Therapieanwendungen deligieren ohne Zwischenschaltung eines Arztes. Ausgenommen Krankheiten die dem Behandlungsverbot unterliegen. Gern beraten wir Sie ausführlich zum Thema, besuchen Sie zu Hause oder Verlängern auch Ihre Rezepte bei Ihrem Arzt für Sie.
Unser umfassendes Angebot an Therapien und individuellen Anamnesen bietet Ihnen das Beste für Ihre Gesundheit. Unsere spezialisierten Therapeuten stehen Ihnen mit über 43 verschiedenen Therapiemöglichkeiten zur Seite und sorgen dafür, dass Sie sich in guten Händen befinden. Profitieren Sie von einer hochklassigen Zweitmeinung, die Ihnen ein individuelles und effektives Programm für die Gesundung, und nicht nur zur Symptombekämpfung, bietet. Wir beraten Sie in einem ausführlichen Gespräch über alle individuellen Möglichkeiten des Salto Vital Zentrum.
Gern besuchen wir auch Ihre Unternehmen und bieten Schulungen und Therapien vor Ort an. Als Unternehmer tragen Sie damit effektiv zu einem gesünderem Unternehmen bei, von dem Ihre Mitarbeiter aktiv profitieren.
ist die Erfassung von wichtigen Informationen über die medizinische Vorgeschichte eines Patienten, um eine Diagnose stellen und eine geeignete Behandlung planen zu können.
ist eine Form der medizinischen Behandlung, die auf Bewegung und Körperarbeit zur Vorbeugung, Behandlung und Rehabilitation von Verletzungen und Erkrankungen des Bewegungsapparates abzielt.
ist eine Behandlungsform, die Menschen jeden Alters dabei unterstützt, ihre alltäglichen Fähigkeiten und Handlungen zu verbessern. Ziel ist es, eine größtmögliche Selbstständigkeit und Unabhängigkeit im täglichen Leben zu erreichen.
ist eine alternative Therapiemethode, die darauf abzielt, die Ursachen von Beschwerden im Körper zu behandeln, indem sie auf die körperlichen Strukturen wie Knochen, Muskeln und Gelenke sowie auf das Gewebe und das Nervensystem einwirkt. Der Osteopath betrachtet den Körper als eine Einheit.
Maßnahmen, die dazu dienen, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu fördern und langfristig zu erhalten. Dabei geht es um die Vermeidung von Krankheiten, die Förderung von körperlicher und geistiger Fitness sowie die Schaffung eines gesunden Arbeitsumfelds.
Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns an!
Jedes Alter hat ein Recht auf Lebensqualität. Also JA! Säuglinge und Kinder bis einem Jahr bevorzugt zur Erstdiagnose durch unseren Heilpraktiker und unsere Salto Kids Programm. Ansonsten gilt von 1 - 99+ kann jeder bei uns Hilfe finden. Den Satz: "Sie müssen einmal bedenken wie alt Sie sind." gibt es bei uns nicht.
Bitte bringen Sie zum ersten Termin wenn möglich oder vorhanden, folgende Befunde mit:
Grundsätzlich NEIN! Durch unsere Heilpraktikerzulassung dürfen wir im Erstkontakt untersuchen und Osteopathie, als Form der Heilkunde, frei ausüben. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die Osteopathie jedoch nur wenn Sie vorher die Empfehlung, sprich eine private Verordnung, von einem beliebigen Arzt erhalten haben.
Ganz einfach. Sie bringen Ihre Osteopathieempfehlung ihrem Arzt mit zu uns. Wir übertragen die Daten auf unsere Osteopathierechnung und sie geben beides, Rezept und Rechnung, ihrer Krankenkasse. Die Erstattung geschieht dann nach den Konditionen der jeweiligen Kasse automatisch.
Der Heilpraktiker für Psychotherapie hat eine Zulassung für die psychotherapeutische Arbeit. Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen eine Diagnose stellen und eine Therapie durchführen, die ansonsten in Deutschland nur Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten vorbehalten ist. Auf dem Gebiet der Psychotherapie wenden viele Heilpraktiker für Psychotherapie wissenschaftlich anerkannte Psychotherapieverfahren an. Heilpraktiker für Psychotherapie unterliegen nicht dem Psychotherapeutengesetz. Ihr Berufsfeld ist deshalb auch nicht auf die anerkannten psychotherapeutischen Verfahren nach § 1 Psychotherapeutengesetz beschränkt.
Weiterqualifizierung Osteopathie mit Abschluss beim VFO
-> 5 jährige Ausbilung zum Osteopathen (insgesamt 1350 Stunden)
-> Pro Jahr: 4 osteopathische Grundkurse, 1 Prüfungskurs (Theorie, Praxis)
-> 24 Module aus den Bereichen Schulmedizinsiche Differntialdiagnostik, Infektionslehre, Krankheitslehre, Craniosacrale Osteopathie, Nervenmobilisation, Osteopathiepraxis
-> 1 Abschlussprüfung (Theorie, Praxis)
-> Facharbeit für den Verband der freien Osteopathen
Der Heilpraktiker hat die Erlaubnis erlangt im Erstkontakt Patienten zu untersuchen und zu behandeln. Er darf Diagnosen stellen und Krankheitsbilder behandeln die nicht im Infektionsschutzgesetz unter §6, 7, 8, 24, 35 verankert sind. Ebensowenig darf er maligne Prozesse oder deren Verdacht behandeln. Link zum Heilpraktikergesetz: HeilprG - Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (gesetze-im-internet.de)
In unserer Praxis dürfen wir durch die Heilpraktikererlaubnis Osteopathie, Psychotherapie und Physiotherapie ohne ärztliche Verordnung behandeln.
Das ist unterschiedlich. Kommt der Patient mit einem Rezept vom Arzt muss er eine Zuzahlung leisten, die je nach Art der Anwenung und Wertigkeit des Rezeptes schwankt. Meist liegt die Zuzahlung bei 30 Euro. Den restlichen Betrag trägt seine Krankenkasse. Zahlungsbefreite Dauerpatienten müssen keine Zuzahlungen leisten.
Durch die Heilpraktikerzulassung dürfen wir Patienten auch ohne ein solches Rezept Therapie verordnen. Hierzu wird eine Untersuchung vorgenommen und die Anzahl und Art der Anwendungen vom Heilpraktiker festgelegt. Diese Kosten trägt der Patient privat oder er einigt sich mit seiner Krankenkasse auf eine individuelle Bezuschussung. Eine ganzheitliche Diagnostik kostet zwischen 30 und 60 Euro. Maßgebend ist die Dauer der Untersuchung.