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Häufig gestellte Fragen

In unserem Gesundheitswesen tun sich immer wieder Unklarheiten über Therapiemöglichkeiten und ihre Wirkung auf. Wir haben einige für Sie zusammengefasst.

Betreuen Sie Patienten jeder Altersklasse?

Jedes Alter hat ein Recht auf Lebensqualität. Also JA! Säuglinge und Kinder bis einem Jahr bevorzugt zur Erstdiagnose durch unseren Heilpraktiker und unsere Salto Kids Programm. Ansonsten gilt von 1 - 99+ kann jeder bei uns Hilfe finden. Den Satz: "Sie müssen einmal bedenken wie alt Sie sind." gibt es bei uns nicht. 

Was muss ich als Neupatient alles mitbringen?

Bitte bringen Sie zum ersten Termin wenn möglich oder vorhanden, folgende Befunde mit:

  • Röntgen/CT/ MRT Befunde in schriftlicher Form
  • Kardiologische, rheumatologische, HNO Befunde, Allergietest – wenn vorhanden
  • Relevante Krankenhausbefunde
  • Aktueller Medikamentenplan

Brauche ich für Osteopathie ein Rezept?

Grundsätzlich NEIN! Durch unsere Heilpraktikerzulassung dürfen wir im Erstkontakt untersuchen und Osteopathie, als Form der Heilkunde, frei ausüben. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die Osteopathie jedoch nur wenn Sie vorher die Empfehlung, sprich eine private Verordnung, von einem beliebigen Arzt erhalten haben.

Wie funktioniert die Erstattung der Osteopathie durch die Kassen?

Ganz einfach. Sie bringen Ihre Osteopathieempfehlung ihrem Arzt mit zu uns. Wir übertragen die Daten auf unsere Osteopathierechnung und sie geben beides, Rezept und Rechnung, ihrer Krankenkasse. Die Erstattung geschieht dann nach den Konditionen der jeweiligen Kasse automatisch.

Was darf der Heilpraktiker für Psychotherapie behandeln und was ist das?

Der Heilpraktiker für Psychotherapie hat eine Zulassung für die psychotherapeutische Arbeit. Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen eine Diagnose stellen und eine Therapie durchführen, die ansonsten in Deutschland nur Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten vorbehalten ist. Auf dem Gebiet der Psychotherapie wenden viele Heilpraktiker für Psychotherapie wissenschaftlich anerkannte Psychotherapieverfahren an. Heilpraktiker für Psychotherapie unterliegen nicht dem Psychotherapeutengesetz. Ihr Berufsfeld ist deshalb auch nicht auf die anerkannten psychotherapeutischen Verfahren nach § 1 Psychotherapeutengesetz beschränkt.

Was darf der Heilpraktiker?

Der Heilpraktiker hat die Erlaubnis erlangt im Erstkontakt Patienten zu untersuchen und zu behandeln. Er darf Diagnosen stellen und Krankheitsbilder behandeln die nicht im Infektionsschutzgesetz unter §6, 7, 8, 24, 35 verankert sind. Ebensowenig darf er maligne Prozesse oder deren Verdacht behandeln. Link zum Heilpraktikergesetz: HeilprG - Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (gesetze-im-internet.de)

In unserer Praxis dürfen wir durch die Heilpraktikererlaubnis Osteopathie, Psychotherapie und Physiotherapie ohne ärztliche Verordnung behandeln.

Wieviel kostet Physiotherapie?

Das ist unterschiedlich. Kommt der Patient mit einem Rezept vom Arzt muss er eine Zuzahlung leisten, die je nach Art der Anwenung und Wertigkeit des Rezeptes schwankt. Meist liegt die Zuzahlung bei 30 Euro. Den restlichen Betrag trägt seine Krankenkasse. Zahlungsbefreite Dauerpatienten müssen keine Zuzahlungen leisten.

Durch die Heilpraktikerzulassung dürfen wir Patienten auch ohne ein solches Rezept Therapie verordnen. Hierzu wird eine Untersuchung vorgenommen und die Anzahl und Art der Anwendungen vom Heilpraktiker festgelegt. Diese Kosten trägt der Patient privat oder er einigt sich mit seiner Krankenkasse auf eine individuelle Bezuschussung. Eine ganzheitliche Diagnostik kostet zwischen 30 und 60 Euro. Maßgebend ist die Dauer der Untersuchung.

Was ist Salto KIDS?

Unser Team erstellt einen ganzheitlichen Befund ihres Kindes. Im Fokus steht dabei die Entwicklung bis zum aktuellen Zeitpunkt: Wachstum, Koordination, Motorik und soziale Entwicklung.
Wegweisend ist das subjektive Beschwerdebild des Kindes und die Informationen der Eltern. 
Ziel ist es eine befundorientierte und effektive Therapiestrategie herauszuarbeiten, sollte sie nötig sein. 
WICHTIG: Es wird ein objektiver Gesamtbefund erstellt, den die Eltern am Ende ausgehändigt bekommen, z.B. als Therapiebericht für den Kinderarzt. Wir sprechen eine Therapieempfehlung aus, die ein Arzt mit einer Rezeptverordnung unterstützen kann. Sie können eine Therapie auch als Privatleistung in Anspruch nehmen durch unsere Heilpraktikerzulassung.

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