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Psychotherapie

Das Ziel einer Psychotherapie ist, die Symptome der vorliegenden psychischen Störung zu verringern oder zu beseitigen und die Lebensqualität des Patienten zu verbessern.

Die Psychotherapie umfasst verschiedene therapeutische Verfahren zur Behandlung von seelischen Erkrankungen. Dabei hilft sie nicht nur bei psychischen Störungen, sondern auch bei körperlichen Beschwerden, die von der Psyche beeinflusst werden. Im Zentrum einer Psychotherapie stehen Gespräche zwischen Therapeut und Patient. Je nach Therapieform werden dabei unterschiedliche Techniken angewendet.

Fragen

Wird Psychotherapie von den Krankenkassen bezahlt?

Heilpraktiker für Psychotherapie haben eine staatlich geprüfte Heilerlaubnis und tragen somit zur psychosozialen Gesundheitsversorgung in Deutschland bei. Die Kostenübernahme wird jedoch nicht von den Krankenkassen gewährleistet.

Welche Vorteile sind damit verbunden?

  • Diagnosen erscheinen nicht in der Patientenakte – d.h. es entstehen keine Benachteiligungen im Berufsleben und in Versicherungsangelegenheiten.
  • Sie müssen keine komplizierten Anträge ausfüllen.
  • Sie erhalten in der Regel zeitnah einen Termin.
  • Sie profitieren von mehreren Psychotherapieverfahren.
  • Die Kosten können in einem gewissen Umfang am Jahresende als „außergewöhnliche Belastung“ in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
  • Private Krankenzusatzversicherungen können die Kosten ggf. erstatten, bitte erkundigen Sie sich dafür bei Ihrer Krankenkasse.

Was darf der Heilpraktiker für Psychotherapie behandeln und was ist das?

Der Heilpraktiker für Psychotherapie hat eine Zulassung für die psychotherapeutische Arbeit. Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen eine Diagnose stellen und eine Therapie durchführen, die ansonsten in Deutschland nur Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten vorbehalten ist. Auf dem Gebiet der Psychotherapie wenden viele Heilpraktiker für Psychotherapie wissenschaftlich anerkannte Psychotherapieverfahren an. Heilpraktiker für Psychotherapie unterliegen nicht dem Psychotherapeutengesetz. Ihr Berufsfeld ist deshalb auch nicht auf die anerkannten psychotherapeutischen Verfahren nach § 1 Psychotherapeutengesetz beschränkt.

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